Wie können wir helfen?
Die Gesetzeslage beim Einsatz von Nachtsichtgeräten und was es zu beachten gibt.
Sicherlich haben Sie sich schon gefragt, auf was man achten muss, wenn Sie beabsichtigen, ein Nachtsichtgerät einzusetzen. Wir versuchen Ihnen Tipps und Hilfestellung anhand unserer Erfahrungen zu geben.
Der legale Einsatz eines Nachtsichtgerätes in Verbindung einer Zieloptik / Waffe
Um Nacht-Ziel-Technik bei der Bejagung von Schwarzwild zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest nach den jeweiligen Landesjagdgesetzen einsetzen zu können, muss dies mit einem sogenannten Dual-Use Gerät erfolgen. Dabei handelt es sich um Nachtsichtvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräte, die weder durch ihre Konstruktion noch durch ihre Bauart ausschließlich als Schusswaffenzubehör bestimmt sind.
„Dual-Use“-Nachtsichtvorsatzgeräte und „Dual-Use“-Nachtsichtaufsatzgeräte können mittels entsprechender Adapter mit den Objektiven von optischen Geräten, wie zum Beispiel Fotoapparate, Videokameras und Ferngläser verbunden werden. In dieser Kombination können „Dual-Use“-Nachtsichtgeräte auch eigenständig zur nächtlichen Beobachtung genutzt werden. Diese Art der Verwendung von „Dual-Use“-Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsatzgeräten fallen nicht unter dieses Verbot und sind daher zulässig.
Diese Wärmebildvorsatzgeräte und Restlichtvorsatzgeräte können frei, ohne Jagdschein oder Voreintrag in eine Waffenbesitzkarte von jedem erworben werden, da sie dessen Vorgaben entsprechen. „Dual-Use“ – Nachtsichtvorsatzgeräte und „Dual-Use“-Nachtsichtaufsatzgeräte besitzen wie gesetzlich vorgeschrieben kein eigenes Absehen und erfüllen daher alle Voraussetzungen, die der Gesetzgeber zum freien Verkauf und Erwerb vorschreibt.
Das Montieren an Zieloptiken ist in Deutschland nur mit besonderer Genehmigung von behördlichen Institutionen erlaubt. Im jeweiligen Ausland beachten Sie bitte die gegebenen Landesgesetze.